Laden im Mehrparteienhaus –
Bundesförderung einfach nutzen
Laden im Mehrparteienhaus
Bundesförderung einfach nutzen
Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es derzeit zu Wartezeiten in der Hotline sowie bei der Bearbeitung von E-Mail-Anfragen kommen. Fortlaufend werden weitere Hinweise zur Antragstellung im FAQ-Bereich ergänzt. Bei konkreten Rückfragen zu einem bereits eingereichten Antrag nutzen Sie bitte die Mitteilungsfunktion in unserem Antragsportal.
Förderung auf einen Blick
Wer kann profitieren?
Förderberechtigt sind
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern im Bestand mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. Dazu zählen unter anderem:

