Laden im Mehrparteienhaus –

Laden im Mehrparteienhaus

Bundesförderung einfach nutzen

Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder

„Gemeinsam machen wir das Laden dort möglich, wo die Menschen leben – direkt zuhause in und an Mehrparteienhäusern.“

Lademöglichkeit soll dort vorhanden sein, wo Menschen leben.

 In seiner Videobotschaft stellt der Bundesminister für Verkehr, Patrick Schnieder, das neue Förderprogramm für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern vor und erläutert, warum gerade dieser Bereich entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität ist.

Förderung auf einen Blick

Wer kann profitieren?

Förderberechtigt sind

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer
  • Privateigentümerinnen und -eigentümer von Mehrparteienhäusern
  • Eigentümerinnen und -eigentümer von Stellplätzen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur mit bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. Dazu zählen unter anderem:

  • die Vorverkabelung
  • Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
  • der Netzanschluss und etwaige Baumaßnahmen
  • die technische Ausrüstung

Früh elektrifizieren – Kosten und Pflichten vermeiden

Mit geförderter Ladeinfrastruktur senken Sie Ihre Investitionskosten und vermeiden teure Einzelnachrüstungen – bei voller Flexibilität in Tarifen und Betreiberwahl.

Machen Sie Ihr Portfolio modern, nachhaltig und mieterattraktiv

Lademöglichkeiten direkt am Wohnort sind ein wichtiger Bestandteil moderner und begehrter Wohnquartiere. Luftqualität, Nachhaltigkeit und Wohnkomfort erhöhen die Standortattraktivität erheblich – selbst für Mieterinnen und Mieter, die erst morgen auf E‑Mobilität umsteigen.

Ladeinfrastruktur ist ein Werttreiber in Ihrem Wohnportfolio

Mit dem Zuschuss steigern Sie nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern heben zugleich den Objektstandard. Somit erhöhen Sie die Vermietbarkeit und reduzieren Leerstand.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung

1.

Unterlagen vorbereiten

2.

Antrag online ab dem 15.04.2026 einreichen

3.

Bewilligung abwarten

4.

Dienstleistungsauftrag vergeben

5.

Vorhaben umsetzen

6.

Verwendungsnachweis einreichen

Jetzt Förderung beantragen – einfach, schnell und digital.
Die Antragstellung ist ab dem

15.04.2026

möglich.

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