Projektumsetzung & Verwendungsnachweis

Projektumsetzung & Verwendungsnachweis

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Projektumsetzung

Sie haben Ihren Bewilligungsbescheid erhalten und wollen sich über die Vorgaben zur Projektumsetzung und dem Verwendungsnachweis informieren? Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen, inkl. maßgeblicher Fristen und Formvorgaben.

Welche Fristen sind nach der Bewilligung des Projektvorhabens zu beachten?

Alle Fristen gelten ab dem im Bewilligungsbescheid vermerkten Datum. Unter gewissen Voraussetzungen können einzelne Fristen verlängert werden. Es gelten folgende Fristen:

  • Umsetzungszeitraum: Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann er einmalig um bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn eine verbindliche Beauftragung bzw. Bestellung nachgewiesen wird. Das Vorhaben muss innerhalb des Umsetzungszeitraums abgeschlossen sein.
  • Beauftragung des ausführenden Elektroinstallationsunternehmens: Die verbindliche Beauftragung bzw. Bestellung muss innerhalb von neun Monaten ab dem im Bewilligungsbescheid vermerkten Datum erfolgen. In begründeten Fällen kann diese Frist einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des Projektvorhabens erfolgen.
  • WEG-Beschluss: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) muss der Beschluss der Eigentümergemeinschaft über den Ausbau der Ladeinfrastruktur spätestens sechs Monate nach dem im Bewilligungsbescheid vermerkten Datum vorgelegt werden.
  • Zweckbindungsfrist: Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre ab Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur. Während dieser Zeit muss sie ihrem Förderzweck entsprechend genutzt werden und darf nicht zurückgebaut oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden.

Ihren Zuwendungsbescheid finden Sie nach der Bewilligung in der Dokumentenverwaltung nach Log-In im Antragsportal.

Es ist möglich, dass der Status Ihres Antrags im Förderportal auch nach Übermittlung des Zuwendungsbescheides zunächst weiterhin als „in Prüfung“ angezeigt wird. Der Status wird technisch bedingt zeitverzögert auf „bewilligt“ gesetzt.

Maßgeblich ist der Erhalt Ihres Zuwendungsbescheids: Mit diesem beginnt der Bewilligungszeitraum, und Sie können Ihr Vorhaben beauftragen. Die im Zuwendungsbescheid genannten Informationen und Nebenbestimmungen sind dabei zu berücksichtigen.

Vor Beauftragung und Umsetzung muss Ihnen der Zuwendungsbescheid vorliegen. Bitte beachten Sie dabei die darin genannten Nebenbestimmungen. Sofern für Ihr Vorhaben ein WEG-Beschluss erforderlich ist, achten Sie bitte insbesondere auf die entsprechenden Vorgaben.

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung (Aufrufe 1 und 2) bzw. Anteilsfinanzierung (Aufruf 3) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Förderfähig sind nur Ausgaben, die tatsächlich entstanden, bezahlt und zuwendungsfähig sind. Unterschreiten die Gesamtausgaben des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird die Förderung entsprechend reduziert.

Ja. Die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich nachschüssig, das heißt erst nach Bezahlung der Rechnung(en) und nach Genehmigung des Verwendungsnachweises. Bitte reichen Sie hierfür verpflichtend die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsnachweise im Rahmen des Verwendungsnachweises ein.

Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis dient der abschließenden Prüfung, ob das geförderte Vorhaben entsprechend dem Bewilligungsbescheid umgesetzt wurde und ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet worden ist. Er bildet die Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen zur Einreichung des Verwendungsnachweises im Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“.

Wie bereite ich den Verwendungsnachweis vor?

Der Verwendungsnachweis wird erst nach Abschluss des Vorhabens eingereicht. Die Grundlage dafür wird jedoch bereits ab Erhalt des Bewilligungsbescheids gelegt. Bitte achten Sie daher von Beginn an darauf, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt erstellt werden. Bitte informieren Sie auch beauftragte Elektroinstallationsunternehmen frühzeitig darüber, welche Angaben auf Rechnungen und Nachweisen erforderlich sind. Unvollständige oder unklare Unterlagen können später zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Prüfung führen.

Wichtig sind insbesondere:

  • korrekte Rechnungen mit nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung und Bezug zum geförderten Vorhaben,
  • vollständige Zahlungsnachweise (zum Beispiel Kontoauszüge oder Überweisungsbelege),
  • die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (siehe Hinweisblatt zu den technischen Mindestanforderungen),
  • die Auswahl geeigneter Ladepunkte gemäß Herstellerliste,
  • die rechtzeitige Abstimmung mit dem ausführenden Elektroinstallationsbetrieb, insbesondere im Hinblick auf das verpflichtende Ergänzungsblatt zum Verwendungsnachweis,
  • die Dokumentation von Änderungen gegenüber dem bewilligten Vorhaben

Hinweis: Die meisten Angaben im Verwendungsnachweis sind im Portal bereits auf Grundlage des bewilligten Antrags vorbefüllt. Diese sind nun auf Basis der tatsächlichen Umsetzung hin anzupassen.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Damit die Eingabe möglichst effizient erfolgen kann, sollten Sie vor Beginn der Eingaben im Portal alle erforderlichen Unterlagen zum Upload bereitgelegt werden. Es gelten die Vorgaben des Bewilligungsbescheids sowie die im Portal und in den Programmunterlagen genannten Anforderungen. Unterlagen zu Abweichungen vom bewilligten Vorhaben sind ebenfalls einzureichen.

  • Die Übersicht der einzureichenden Dokumente im Verwendungsnachweis inkl. aller Details können Sie hier einsehen.
  • Es sind die Mindestanforderungen an Rechnungen und Zahlungsnachweise zu berücksichtigen. Diese können Sie hier einsehen.

Wie reiche ich den Verwendungsnachweis ein?

  • Der Verwendungsnachweis ist elektronisch über das bereits bekannte Antragsportal einzureichen: https://portal.laden-im-mehrparteienhaus.de/Startpage.do
  • Im Portal werden Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe geführt. Zu den einzelnen Eingabeschritten (Sachbericht, eingesetzte Technik, Rechnungen und Zahlungsnachweise) werden im Portal Hinweise und Erläuterungen angezeigt. Die erforderlichen Angaben und Nachweise sind vollständig zu übermitteln.
  • Die meisten Angaben im Verwendungsnachweis sind im Portal bereits auf Grundlage des bewilligten Antrags vorbefüllt. Bitte prüfen Sie diese Angaben sorgfältig und aktualisieren oder ergänzen Sie sie, falls sich Änderungen ergeben haben.
  • Eine Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Eingabemaske für den Verwendungsnachweis im Antragsportal finden Sie hier.

Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks nachzuweisen. Spätestens ist der Verwendungsnachweis drei Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einzureichen. Diese Frist gilt abweichend von Nummer 6.1 ANBest-P beziehungsweise ANBest-Gk.

Um den bewilligten Förderbetrag beim Projektträger nach Vorhabenumsetzung abzurufen, ist die Einreichung des Verwendungsnachweises über das digitale Antragsformular im Online-Förderportal des Projektträgers notwendig. Zusätzlich zu den im Antragsformular zu machenden Angaben, sind dabei die folgenden Dokumente verpflichtend einzureichen – bitte beachten Sie dies und treten Sie dazu ggf. in Rücksprache mit dem ausführenden Elektroinstallationsunternehmen.

Wichtig sind insbesondere:

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Ergänzungsblatt zum Verwendungsnachweis
  • Grundbuchauszug
  • Inbetriebnahmeprotokoll (optional)

Die Übersicht der einzureichenden Dokumente im Verwendungsnachweis inkl. aller Details können Sie hier einsehen.

In den De‑minimis‑Aufrufen (Aufrufe 1 und 2) erfolgt die Auszahlung nach Abschluss des Vorhabens, sobald der Verwendungsnachweis eingereicht und geprüft wurde.


Im wettbewerblichen Aufruf 3 wird ebenfalls nach Abschluss ausgezahlt. Zusätzlich gibt es hierbei unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, bei nachgewiesenem Baufortschritt einen einmaligen Teilbetrag vorab abzurufen (Zwischennachweis). Dies ist möglich, wenn mindestens die Vorverkabelung umgesetzt wurde, die Mindestelektrifizierungsquote zum Zeitpunkt der Zwischenauszahlung bereits erfüllt, und auch alle weiteren Bedingungen (Nr. 6 des Aufrufes) zum Zeitpunkt des Mittelabrufs eingehalten sind.

Innerhalb der Eingabemaske im Antragsportal bestätigen Sie mittels Eigenerklärung, dass die betreffende Ladeinfrastruktur mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Während der Zweckbindungsfrist erfolgen hierzu stichprobenartige Kontrollen des Projektträgers, in denen die Einhaltung dieser Erklärung überprüft wird.


Es bestehen folgende Nachweismöglichkeiten:

  • In Fällen, in denen der Fördermittelempfänger einen Stromvertrag für die Ladeeinrichtung abschließt, erklärt er, dass er einen Vertrag über den Bezug von Ökostrom abgeschlossen hat und diesen auf Verlangen des PT übermitteln wird.
  • In Fällen, in denen ein Mieter für den von ihm gemieteten Stellplatz aufgrund entsprechender Vereinbarungen, z.B. im Mietvertrag, mit dem Fördermittelempfänger einen Stromvertrag für die Ladeeinrichtungen abgeschlossen hat, erklärt der Fördermittelempfänger, dass er die Verpflichtung zur Verwendung von Ökostrom auf den Mieter übertragen hat, bspw. durch Ergänzung des bestehenden Mietvertrags, eine gesonderte Vereinbarung oder eine Nutzungsvereinbarung über die Nutzung der Ladeinfrastruktur, und dies auf Verlangen des Fördermittelgebers nachweisen wird. Zusätzlich erklärt sich der Fördermittelempfänger ebenfalls bereit einen Nachweis über den vom Mieter abgeschlossenen Stromvertrag vorzulegen.
  • In Fällen, in denen der verwendete Strom vollständig (oder zum Teil) aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, z.B. mittels einer Photovoltaikanlage, kann der Fördermittelempfänger (zusätzlich) erklären, den Strom auf diese Weise zu erzeugen und auf Verlangen dem Projektträger entsprechende Nachweise einreichen, bspw. ein Protokoll mit Wechselrichterdaten.

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