Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern
Förderung auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*, die Eigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern sind.
Privateigentümerinnen und ‑eigentümer (natürliche Personen) von Mehrparteienhäusern.
*Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. €
Warum sich die Förderung lohnt
First come, first served – Antragstellung möglich vom 15.04.2026 bis 10.11.2026
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