Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern

Förderung auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*, die Eigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern sind.

Privateigentümerinnen und ‑eigentümer (natürliche Personen) von Mehrparteienhäusern.

*Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. €

Warum sich die Förderung lohnt

  • Einfach starten: Sie erhalten eine Pauschalförderung pro Stellplatz – ohne komplizierte Voraussetzungen.
  • Planungssicherheit für die Zukunft: Gefördert werden Vorverkabelung und Ladepunkte. So kann die Tiefgarage Ihrer Immobilie Schritt für Schritt elektrifiziert werden.
  • Modernen Service bieten: Eine eigene Lademöglichkeit ist ein moderner Service, der Ihren Mieterinnen und Mietern echten Mehrwert bietet – besonders in urbanen Märkten mit Konkurrenzdruck.
  • Sicher kalkulieren: Die Förderung erfolgt als fester Zuschuss pro Stellplatz. Das gibt Ihnen von Anfang an klare finanzielle Planungssicherheit für Ihr Modernisierungsprojekt und senkt die Investitionshürde.

Vorbereitung der Stellplätze („Vorverkabelung“)

Auch wenn noch kein Ladepunkt installiert wird, fördert der Bund die Vorbereitung der Leitungen zu den Stellplätzen. Das bedeutet: Stromkabel und Anschlusspunkte werden gelegt – so kann später unkompliziert eine Wallbox nachgerüstet werden.

Anschluss ans Stromnetz

Gefördert wird alles, was nötig ist, um die Ladepunkte mit Strom zu versorgen, z. B. Kabel, Stromverteiler, Schutzeinrichtungen, Transformatoren oder andere elektrische Komponenten.

Bauliche Arbeiten

Ebenfalls förderfähig sind notwendige Bauarbeiten, zum Beispiel:

  • kleine Erdarbeiten,
  • Anpassungen von Wegen oder Stellflächen,
  • Durchbrüche und Befestigungen für neue Kabelwege.

Kurz: Alles, was baulich erforderlich ist, um die Infrastruktur sicher zu installieren.

Ladepunkte für Miet- und Eigentumswohnungen

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von privaten Ladepunkten (nicht öffentlich zugänglich) in Verbindung mit der Vorverkabelung für die Stellplätze Ihrer Immobilie. Das umfasst gängige Modelle mit Typ-2- oder CCS-Anschluss und einer Ladeleistung von 11 kW bis 22 kW.

Hier finden Sie die Herstellerliste mit der Übersicht geeigneter Ladepunkte.

Förderhöhe pro Stellplatz

Je nach Ausstattung stehen pro zu elektrifizierendem Stellplatz folgende Zuschüsse zur Verfügung:

  • 1.300 €, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt
  • 1.500 €, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird
  • 2.000 €, wenn ein bidirektionaler Ladepunkt installiert wird, der Strom nicht nur laden, sondern auch zurück ins Hausnetz speisen kann.

Hinweis: Die geförderte Ladeinfrastruktur muss von den Bewohnern des Mehrparteienhauses genutzt werden können.

Wohnbezogene Nutzung der Stellflächen
Gefördert werden Stellplätze auf Außenflächen sowie in Parkhäusern oder Tiefgaragen – sofern sie funktional zum Mehrparteienhaus gehören. Das bedeutet: Der Stellplatz muss ausschließlich von Bewohnerinnen und Bewohnern des zugehörigen Mehrparteienhauses genutzt werden (keine gewerblichen Nutzung). In diesem Fall gilt er als wohnbezogen und ist vollständig förderfähig.

Mindestumfang der Elektrifizierung
Damit eine Förderung möglich ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • 20 % der wohnbezogenen Stellplätze für Ladeinfrastruktur müssen elektrifiziert werden (Vorverkabelung).
  • Insgesamt müssen mindestens 6 Stellplätze berücksichtigt werden.

Laden mit erneuerbaren Energien
Der Strom, der später an den Ladepunkten genutzt wird, muss aus erneuerbaren Energien stammen. Das kann z. B. Ökostrom aus dem Liefervertrag sein oder Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage.

Keine doppelte Förderung
Für dieselben Kosten dürfen keine anderen Fördermittel (EU, Bund, Land) genutzt werden. Eine Förderung „on top“ ist also nicht erlaubt. Zudem gilt die EU‑De‑minimis‑Regelung: Alle Beihilfen, die der Antragsteller innerhalb der letzten drei Steuerjahre erhalten hat, werden zusammengerechnet und dürfen insgesamt 300.000 € nicht überschreiten.

Maßnahmen dürfen erst nach Bewilligung starten
Die Förderung gilt nur, wenn das Projekt noch nicht begonnen wurde, d. h.:

  • Es darf kein Auftrag an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben worden sein, bevor der Förderbescheid vorliegt.
  • Nach dem Bescheid beginnt der Umsetzungszeitraum von 24 Monaten.
  • Innerhalb von 9 Monaten nach Start dieses Zeitraums müssen die Arbeiten verbindlich beauftragt werden.

Vorliegender Kostenvoranschlag
Es muss ein Kostenvoranschlag über alle im Antrag zu berücksichtigenden zu errichtenden Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen zur Antragsstellung vorliegen.

Praktisch: Erst Bewilligung → dann Aufträge erteilen → dann starten.

First come, first served – Antragstellung möglich vom 15.04.2026 bis 10.11.2026

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