Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Förderung auf einen Blick
Wer ist adressiert?
Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen
Kommunale Gesellschaften und Genossenschaften
Eigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern oder zugehörigen Stellplätzen (mit funktionalem Bezug zum Gebäude)
Antragsberechtigt sind ferner Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Warum sich die Förderung lohnt
Antragstellung möglich: 15.04.2026 bis 15.10.2026
Hier finden Sie weitere Informationen:
Wir helfen Ihnen gern weiter!


