Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Förderung für Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Förderung auf einen Blick

Wer ist adressiert?

Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen

Kommunale Gesellschaften und Genossenschaften

Eigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern oder zugehörigen Stellplätzen (mit funktionalem Bezug zum Gebäude)

Antragsberechtigt sind ferner Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Warum sich die Förderung lohnt

  • Große Projekte gezielt fördern: Förderung von Projektvorhaben von bis zu 30 Mio. € Fördervolumen pro Unternehmen ermöglicht eine breite Elektrifizierung von Stellplätzen.
  • Hohe Förderquote: Bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben können bezuschusst werden.
  • Planungssicherheit für die Zukunft: Gefördert werden Vorverkabelung und Ladepunkte. So können die Stellplätze Ihrer Immobilie Schritt für Schritt elektrifiziert werden.
  • Modernen Service bieten: Eine eigene Lademöglichkeit ist ein moderner Service, der Ihren Mieterinnen und Mietern echten Mehrwert bietet – besonders in urbanen Märkten mit Konkurrenzdruck.

Vorbereitung der Stellplätze („Vorverkabelung“)

Auch wenn noch kein Ladepunkt installiert wird, fördert der Bund die Vorbereitung der Leitungen zu Stellplätzen. Das bedeutet: Stromkabel und Anschlusspunkte werden gelegt – so kann später unkompliziert eine Wallbox nachgerüstet werden.

Anschluss ans Stromnetz

Gefördert wird alles, was nötig ist, um die Ladepunkte überhaupt mit Strom zu versorgen: z. B. Kabel, Zähler, Sicherungstechnik, Transformatoren oder andere elektrische Komponenten.

Bauliche Arbeiten

Ebenfalls förderfähig sind notwendige Bauarbeiten, zum Beispiel:

  • kleine Erdarbeiten,
  • Anpassungen von Wegen oder Stellflächen,
  • Durchbrüche und Befestigungen für neue Kabelwege.

Kurz: Alles, was baulich erforderlich ist, um die Infrastruktur sicher zu installieren.

Ladepunkte für das Mehrparteienhaus

Gefördert werden private Ladepunkte (nicht öffentlich zugänglich) in Verbindung mit der Vorverkabelung für Stellplätze. Das umfasst gängige Modelle wie Typ‑2‑ oder CCS‑Ladepunkte sowie Technik für 11 kW bis 22 kW Ladeleistung.

Hier finden Sie die Herstellerliste mit der Übersicht geeigneter Ladepunkte.

Förderhöhe pro Stellplatz

Je nach Ausstattung stehen pro zu elektrifizierendem Stellplatz folgende Zuschüsse zur Verfügung:

  • 1.300 €, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt
  • 1.500 €, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird
  • 2.000 €, wenn ein bidirektionaler Ladepunkt installiert wird, der Strom nicht nur laden, sondern auch zurück ins Hausnetz speisen kann.

Hinweis: Die maximale Förderung beträgt 30 Mio. € pro Unternehmen (verbundene Unternehmen eingeschlossen)

Wohnbezogene Nutzung der Stellflächen
Gefördert werden auch Stellplätze auf Außenflächen sowie in Parkhäusern oder Tiefgaragen – sofern sie funktional zum Mehrparteienhaus gehören. Das bedeutet: Der Stellplatz muss ausschließlich von Bewohnerinnen und Bewohnern des zugehörigen Mehrparteienhauses genutzt werden. In diesem Fall gilt er als wohnbezogen und ist vollständig förderfähig.

Mindestumfang der Elektrifizierung
Damit eine Förderung möglich ist, muss ein bestimmter Anteil der Stellplätze elektrifiziert werden:

  • 20 % der wohnbezogenen Stellplätze für Ladeinfrastruktur müssen elektrifiziert werden (Vorverkabelung).
  • Insgesamt müssen mindestens 6 Stellplätze berücksichtigt werden.

Kurz gesagt: 20 % – aber nie weniger als 6 Stellplätze.

Laden mit erneuerbaren Energien
Der Strom, der später an den Ladepunkten genutzt wird, muss aus erneuerbaren Energien stammen. Das kann z. B. Ökostrom aus dem Liefervertrag sein oder Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage.

Keine doppelte Förderung
Für dieselben Kosten dürfen keine anderen Fördermittel (EU, Bund, Land) genutzt werden. Eine Förderung „on top“ ist also nicht erlaubt.

Maßnahmen dürfen erst nach Bewilligung starten
Die Förderung gilt nur, wenn das Projekt noch nicht begonnen wurde, d. h.:

  • Es darf kein Auftrag an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben worden sein, bevor der Förderbescheid vorliegt.
  • Mit dem Bescheid beginnt der Umsetzungszeitraum von 24 Monaten.
  • Innerhalb von 9 Monaten nach Start dieses Zeitraums muss die WEG die Arbeiten verbindlich beauftragt haben.

Vorliegender Kostenvoranschlag
Es muss ein Kostenvoranschlag über alle im Antrag zu berücksichtigenden zu errichtenden Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen zur Antragsstellung vorliegen.

Praktisch: Erst Bewilligung → dann Aufträge erteilen → dann starten.

Hinweis: Der geförderte Stellplatz muss im Zusammenhang mit der Wohnnutzung im Mehrparteienhaus genutzt werden (keine gewerbliche Nutzung).

Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Punktesystem, u. a. anhand folgender Kriterien:

  • Benötigte Förderung je elektrifiziertem Stellplatz (Gewichtung: 70 %)
  • Anteil der errichteten Ladepunkte an den elektrifizierten Stellplätzen (15 %)
  • Anteil der elektrifizierten Stellplätze an allen vorhandenen Stellplätzen (10 %)
  • Anteil sozial gebundener Stellplätze (z. B. Wohnberechtigungsschein 5 %)

Hinweis: Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nachschüssig nach Umsetzung. In begründeten Fällen können bis zu 90 % der Fördersumme vorab entsprechend dem Baufortschritt abgerufen werden (Sicherheitseinbehalt).

  1. Projektumfang festlegen: Definieren Sie, für welche Mehrparteienhäuser und wie viele Stellplätze Ladeinfrastruktur aufgebaut bzw. vorverkabelt werden soll
  2. Kostenvoranschläge einholen: Dieser ist Voraussetzung für die Antragstellung
  3. Antrag ab dem 15.04.2026 online einreichen
  4. Es erfolgt eine Bewertung aller Anträge nach den oben genannten Kriterien
  5. Bewilligung abwarten
  6. Umsetzung binnen 24 Monate ab Bewilligungsdatum starten
  7. Verwendungsnachweis einreichen und die bewilligten Fördermittel abrufen

Antragstellung möglich: 15.04.2026 bis 15.10.2026

Hier finden Sie weitere Informationen:

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