Informationen für Hausverwaltungen –

Informationen für Hausverwaltungen –

Was Sie als Verwalterin oder Verwalter wissen müssen

Hausverwaltungen stehen im Mittelpunkt, wenn es um den Aufbau geförderter Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern geht. Mit Ihnen wird aus einem komplexen Vorhaben ein strukturiertes, professionell geführtes Projekt, das den Wert der Immobilie steigert.

Diese Seite zeigt Ihnen klar und kompakt: Welche Rolle Sie einnehmen, welchen Nutzen Sie daraus ziehen – und warum sich jetzt zu handeln für Sie und Ihre Eigentümerinnen und -eigentümer lohnt.

Sie sichern die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes – bevor unnötige Mehraufwände entstehen

Ladeinfrastruktur entwickelt sich zunehmend zum Standard moderner Wohnanlagen. Bei Sanierungen oder steigendem E‑Mobilitätsanteil wächst der Handlungsbedarf. Durch frühzeitiges Handeln vermeiden Verwaltungen:

  • technisch aufwendige Einzelmaßnahmen einzelner Eigentümerinnen und -eigentümer
  • unkoordinierte unterschiedliche Lösungen im Gebäude
  • kostspielige Nachrüstungen

Sie bestimmen, wie gut ein Gebäude auf zukünftige Anforderungen vorbereitet ist.

Sie stärken die Positionierung und Attraktivität der von Ihnen betreuten Objekte

Eine gemeinschaftlich aufgebaute Ladeinfrastruktur erhöht nachweislich die Attraktivität eines Gebäudes. Für Verwaltungen bedeutet das:

  • bessere Vermarktungsbedingungen bei Eigentumswechsel
  • ein klarer Modernisierungsschritt, der nach außen sichtbar ist
  • ein professioneller Eindruck gegenüber Eigentümerinnen und -eigentümern und Interessenten

Verwaltungen, die Ladeinfrastruktur ermöglichen, gelten als vorausschauender Partner, der seine Objekte aktiv weiterentwickelt.

Sie behalten die Steuerung im Prozess – statt später reagieren zu müssen

Die Förderung erlaubt es, den Ausbau strukturiert und planbar zu gestalten. Dadurch behalten Verwaltungen:

  • die Möglichkeit, Zeitpunkt und Umfang der Maßnahmen mitzugestalten
  • die Kontrolle über technische Standards im Gebäude
  • die Übersicht über Kosten, Abläufe und Verantwortlichkeiten
  • eine klare Koordinationsrolle gegenüber Eigentümerinnen und -eigentümern und Beiräten

Mit einer frühzeitigen, gemeinschaftlichen Lösung behalten Sie den Rahmen selbst in der Hand.

Als Hausverwaltung begleiten Sie die Eigentümergemeinschaften durch die notwendigen Schritte, damit eine Förderung überhaupt möglich wird:

  • Bedarf erfassen und strukturieren
  • Angebote einholen und vergleichbar machen
  • Beschlussvorlagen erstellen & Versammlungen durchführen
  • Unterlagen für den Förderantrag zusammenstellen
  • Umsetzung mit Fachbetrieben koordinieren
  • Dokumentation und Nachweise sicherstellen

Kurz: Mit Ihnen wird die Förderung zum Erfolgsfaktor für das gesamte Gebäude.

Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur – Stellplätze inklusive Ladepunkt. Über alle Förderaufrufe hinweg werden insbesondere folgende Leistungen unterstützt:

  • Elektrifizierung von Stellplätzen
  • Vorverkabelung von Stellplätzen als vorbereitende Maßnahme
  • Aufbau skalierbarer Leitungs‑ und Kabelinfrastruktur
  • Vorbereitung für zukünftige Ladepunkte (Lastmanagement, Zählerkonzepte)

Hier finden Sie die Herstellerliste mit der Übersicht geeigneter Ladepunkte.

Ladeinfrastruktur

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte (AC Typ 2, ggf. DC/CCS je Aufruf)
  • Ladeleistung in der Regel 11–22 kW pro Ladepunkt
  • Unterstützung von intelligentem Lade‑ und Lastmanagement

Technische Ausrüstung

  • Stromverteilanlagen, Zähler, Schutzeinrichtungen
  • Energie‑ und Lademanagementsysteme
  • Kommunikations‑ und Steuerungstechnik

Netzanschluss & Bau

  • Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
  • Erd‑ und Tiefbauarbeiten
  • Bauliche Anpassungen in Tiefgaragen, Höfen oder Parkflächen

1. Bedarf klären
Kurze Abfrage bei Eigentümerinnen und Eigentümern durchführen: Wer benötigt wann einen Ladepunkt?

2. Angebote einholen
Mindestens ein förderkonformes Angebot eines Fachbetriebs einholen.

3. WEG‑Beschluss vorbereiten
Beschlussvorlage erstellen (Hinweis: „vorbehaltlich der Förderzusage“).
Die WEG kann den Beschluss bis 6 Monate nach Erstbescheid nachreichen.

4. Förderantrag unterstützen
Benötigte Unterlagen zusammenstellen oder an WEG/Eigentümerinnen und -eigentümer weiterreichen.

5. Umsetzung begleiten
Fachbetrieb koordinieren, Abnahme organisieren, Dokumentation prüfen.

6. Verwendungsnachweis vorbereiten
Rechnungen, Fotos, technische Nachweise zusammenstellen.

Weiterführende Informationen