Informationen zum WEG-Beschluss
Informationen zum WEG-Beschluss
Bei Anträgen von Wohnungseigentümergemeinschaften ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung über die Zulässigkeit des Ausbaus der Ladeinfrastruktur erforderlich. Der Beschluss muss dabei einen Bezug zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Rahmen dieser Bundesförderung erkennen lassen und bestimmte Mindestinhalte umfassen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Vorbereitung des WEG-Beschlusses sowie Hinweise zu Mindestinhalten und Anzeige von Änderungen in Ihrem Vorhaben, die sich durch einen nachträglichen WEG-Beschluss ergeben.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch unter: https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de/faq-und-download/
Prozessschritte für Wohnungseigentümergemeinschaften
Die untenstehende Übersicht „In acht Prozessschritten zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in WEG“ aus dem Praxisleitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (WEGweiser) zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie als WEG Gesamtlösungen für Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden planen und umsetzen können. Hier gelangen Sie zur vollständigen Publikation.
