Übersicht der Nachforderungen

Übersicht der Nachforderungen

Sie haben eine Nachforderung zu Ihrem Förderantrag erhalten? Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was eine Nachforderung bedeutet, wie Sie schnell die passende Antwort finden und wie Sie die Nachforderung direkt im Förderportal beantworten können.

Eine Anleitung zur Einsicht und Beantwortung von Nachforderungen/Mahnungen im Förderportal können Sie hier abrufen.

Bei der Prüfung Ihres Förderantrags haben sich Fragen ergeben, für deren Klärung wir weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen. Welche Punkte betroffen sind, können Sie dem Text Ihrer Nachforderung entnehmen. Eine Nachforderung bedeutet nicht, dass Ihr Antrag nicht förderfähig ist. In den meisten Fällen lässt sich der offene Punkt mit einer vollständigen und passenden Antwort schnell klären. Die folgenden Erklärungen und Hinweisen unterstützen Sie dabei.

  • Lesen Sie Ihre Nachforderung sorgfältig. Prüfen Sie zunächst, auf welche Fördervoraussetzung oder welchen Punkt sich die Nachforderung bezieht.
  • Prüfen Sie die Angaben in Ihrem Förderantrag. Vergleichen Sie die Angaben in Ihrem Antrag mit den tatsächlichen Gegebenheiten und den Ihnen vorliegenden Unterlagen.
  • Finden Sie die passende Erklärung. Über die Themenkategorien oder die Nummer Ihrer Nachforderung gelangen Sie direkt zu Hinweisen, welche Angaben oder Unterlagen wir benötigen.
  • Antworten Sie direkt im Förderportal. Reichen Sie Ihre Antwort und die erforderlichen Dokumente einfach online ein

Alle Nachforderungen beantworten Sie im Antragsportal unter https://portal.laden-im-mehrparteienhaus.de. Öffnen Sie in der Projektübersicht rechts unter Nächste Schritte den Bereich „Nachforderungen“, wählen Sie Ihre Nachforderung aus und lesen Sie den Text genau. Dort finden Sie eine ausführliche Beschreibung, die Nummer der Nachforderung sowie eine Handlungsaufforderung.

Je nach Nachforderung und Sachverhalt gibt es unterschiedliche Wege, wie Sie uns antworten (z. B. Angaben mitteilen, Stellung nehmen, ein Dokument hochladen oder einen Änderungsantrag einreichen). Über die Antwortfunktion (Erfüllungsstand) im Portal können Sie außerdem jederzeit mit uns in Kontakt treten.

Welcher Weg für Sie gilt, sehen Sie in der Übersicht „Welcher Antwortweg gilt für mich?“ weiter unten oder direkt im Text Ihrer Nachforderung.

Eine Anleitung zur Einsicht und Beantwortung von Nachforderungen/Mahnungen im Förderportal können Sie hier abrufen.

Welcher Antwortweg gilt für mich?

Diese Übersicht sortiert die Nachforderungen danach, welche Handlung zur Beantwortung erforderlich ist. Da für einen Fall mehrere Wege in Frage kommen können, erscheint eine Nummer hier unter Umständen mehrfach. Maßgeblich ist immer der Text Ihrer Nachforderung. Die zugehörige Nummer finden Sie dort am Ende in der eckigen Klammer.

Dokument einreichen oder hochladen
Sie reichen einen Nachweis oder ein Dokument nach bzw. laden ein korrigiertes Dokument als Antwort auf die Nachforderung hoch.
02, 05, 06, 07, 09, 13, 14, 19, 32

Angaben mitteilen oder Sachverhalt erläutern
Sie teilen uns über die Antwortfunktion die zutreffenden Angaben mit, erläutern einen Sachverhalt oder bestätigen eine Korrektur durch den Projektträger.
10, 13, 14, 15, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 32

Änderungsantrag einreichen
Sie berichtigen Ihren Antrag selbst über den Feld „Neuer Antrag / Änderungsantrag“ in der Projektübersicht im Förderportal. Eine Klickanleitung dazu finden Sie hier.
R2, R4, R5, R9, R10, R13

Antrag zurückziehen und ggf. neu stellen
Sie ziehen Ihren Antrag über die Fördermittelplattform zurück und reichen bei Bedarf einen neuen Antrag im passenden Förderaufruf ein. Das Zurückziehen veranlassen Sie selbstständig unter dem Feld „Zurückziehen“ in der Projektübersicht im Förderportal. Bitte beachten Sie, dass eine Neueinreichung Konsequenzen für Ihre Eingangsreihenfolge im Antragsverfahren haben kann.
18, 24, 32

Erläuterungen und praktische Tipps zur Beantwortung Ihrer Nachforderungen

Antragstellung

Für die weitere Bearbeitung Ihres Förderantrags muss die Identität der Person nachgewiesen werden, die den Antrag eingereicht hat. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass der erforderliche Identitätsnachweis noch nicht vollständig vorliegt oder nicht über das vorgesehene Verfahren erbracht wurde.

  1. Öffnen Sie den Link aus der Nachforderung. Nutzen Sie den in der Nachforderung angegebenen Link zum Identitätsnachweis. 
  2. Führen Sie den Identitätsnachweis vollständig durch. Folgen Sie den Schritten im vorgesehenen Online-Verfahren, bis der Identitätsnachweis vollständig abgeschlossen ist. 
  3. Achten Sie darauf, dass die richtige Person den Identitätsnachweis erbringt. Der Identitätsnachweis muss durch die Person erfolgen, die den Förderantrag eingereicht hat. 
  4. Laden Sie keine Ausweiskopien als Ersatz hoch. Fotos oder Scans eines Ausweisdokuments können als Identitätsnachweis nicht akzeptiert werden. 

Diese Nachforderung wird verwendet, wenn im Antrag einzelne Angaben unvollständig, unklar oder nicht plausibel sind. Die konkrete Nachforderung benennt, welcher Abschnitt des Antrags und welche Angaben betroffen sind.

  1. Lesen Sie die Nachforderung genau. Prüfen Sie, welche Angaben oder Felder in der Nachforderung genannt werden.
  2. Prüfen Sie die betroffenen Angaben. Vergleichen Sie die Angaben im Förderantrag mit Ihren Unterlagen und mit den tatsächlichen Gegebenheiten.
  3. Falls Sie keinen Fehler feststellen: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, warum die Angaben aus Ihrer Sicht zutreffend sind. Reichen Sie bei Bedarf geeignete Nachweise ein.
  4. Falls Angaben korrigiert werden müssen: Teilen Sie uns bitte die richtigen Angaben mit und bestätigen Sie, dass der Projektträger die Korrektur im Antrag vornehmen darf. Falls ein Änderungsantrag erforderlich ist, reichen Sie diesen bitte entsprechend der Nachforderung ein.

Im Förderantrag wurde eine Kontoverbindung angegeben, deren Inhaber nach den uns vorliegenden Informationen weder die antragstellende Person noch eine für diese vertretungsberechtigte Person ist.

Damit Fördermittel ausgezahlt werden können, muss nachvollziehbar sein, dass diese an die antragstellende Person gehen.

  1. Prüfen Sie die im Förderantrag angegebene Kontoverbindung. Prüfen Sie, wer Inhaber der angegebenen Kontoverbindung ist.
  2. Prüfen Sie, ob die angegebene Kontoverbindung beibehalten werden soll. Falls die angegebene Kontoverbindung beibehalten werden soll, reichen Sie bitte Unterlagen ein, aus denen hervorgeht, warum der Kontoinhaber für die antragstellende Person handeln darf. Hierfür können Sie beispielsweise eine Vertretungsvollmacht einreichen, aus der die entsprechende Berechtigung hervorgeht.
  3. Falls die angegebene Kontoverbindung nicht beibehalten werden soll: Teilen Sie uns bitte die korrekte Kontoverbindung mit und bestätigen Sie, dass der Projektträger die Änderung im Förderantrag vornehmen darf. Bitte übermitteln Sie hierzu folgende Angaben:
  • Name des Kontoinhabers
  • Name des Bankinstituts
  • IBAN
  • BIC

Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurden widersprüchliche Angaben zur antragstellenden Person festgestellt.

Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen im Antrag eine Privatperson angegeben wurde, der Kostenvoranschlag jedoch auf ein Unternehmen ausgestellt ist.

  1. Prüfen Sie, wer den Förderantrag tatsächlich stellen soll: Prüfen Sie, ob die im Antrag angegebene antragstellende Person tatsächlich Eigentümerin des Mehrparteienhauses oder der zugehörigen Stellplätze ist. 
  2. Prüfen Sie den Kostenvoranschlag: Prüfen Sie, warum der Kostenvoranschlag auf eine andere Person oder Organisation ausgestellt wurde als die im Antrag angegebene antragstellende Person. 
  3. Falls die antragstellende Person richtig angegeben wurde: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, warum der Kostenvoranschlag dennoch auf eine andere Person oder Organisation ausgestellt wurde. Falls erforderlich, reichen Sie einen korrigierten Kostenvoranschlag ein. 
  4. Falls die antragstellende Person falsch angegeben wurde: Ziehen Sie den bisherigen Förderantrag zurück und stellen Sie einen neuen Antrag mit der zutreffenden antragstellenden Person. Achten Sie dabei darauf, dass die Angaben im Antrag und die eingereichten Unterlagen zusammenpassen. 

Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurde festgestellt, dass die Angaben zur antragstellenden Person oder zum gewählten Förderaufruf nicht plausibel sind.

Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, wer den Antrag stellt und warum diese Person oder Organisation im gewählten Förderaufruf antragsberechtigt sein kann.

  1. Prüfen Sie den gewählten Förderaufruf. Prüfen Sie, ob der Förderaufruf zu Ihrer Antragstellerart passt.
  2. Prüfen Sie die Angaben zur antragstellenden Person. Prüfen Sie, ob Name, Rechtsform und weitere Angaben zur antragstellenden Person im Antrag zutreffend und eindeutig sind.
  3. Falls Sie keinen Fehler feststellen: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, warum Sie im gewählten Förderaufruf antragsberechtigt sind und warum die Angaben zur antragstellenden Person zutreffen. Reichen Sie bei Bedarf geeignete Nachweise ein.
  4. Falls Angaben korrigiert werden müssen: Teilen Sie uns bitte mit, welche Angaben korrigiert werden müssen, und bestätigen Sie, dass der Projektträger die Korrektur im Antrag vornehmen darf.
  5. Falls der Antrag im falschen Förderaufruf gestellt wurde: Ziehen Sie den bisherigen Antrag zurück und stellen Sie einen neuen Antrag im passenden Förderaufruf. Achten Sie dabei darauf, die für den neuen Förderaufruf erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Fördervoraussetzungen

Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurde festgestellt, dass mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt ist.

Der Antrag wurde deshalb auf unvollständig gesetzt. Sie müssen nun einen korrigierten Änderungsantrag einreichen oder den Antrag zurückziehen, wenn eine Korrektur nicht möglich ist.

  1. Lesen Sie Ihre Nachforderung sorgfältig. Prüfen Sie, welche Fördervoraussetzung nicht erfüllt wird und welche Korrektur in der Nachforderung beschrieben ist. 
  2. Prüfen Sie, welche Angaben oder Objekte betroffen sind. Ermitteln Sie, welche Objekte, Förderanträge oder Angaben angepasst werden müssen. 
  3. Erstellen Sie einen korrigierten Änderungsantrag. Passen Sie den Förderantrag so an, dass die Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Entfernen Sie insbesondere Objekte, die nicht förderfähig sind, oder korrigieren Sie Angaben zur antragstellenden Person, wenn dies in der Nachforderung gefordert wird. 
  4. Beachten Sie die Grenzen der Korrektur. Im Änderungsantrag dürfen keine zusätzlichen Stellplätze ergänzt und keine zusätzlichen Fördermittel beantragt werden. Zulässig ist die Korrektur oder Reduzierung der bereits enthaltenen Angaben, soweit dies in der Nachforderung vorgesehen ist. 
  5. Falls eine Korrektur nicht möglich ist: Wenn der Antrag nach der Korrektur die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen kann, ziehen Sie den Förderantrag bitte zurück.

Objektliste

Bei der Prüfung Ihrer Objektliste (Reiter „Projektvorhaben“) wurden Auffälligkeiten festgestellt – am häufigsten, dass mehrere Objekte irrtümlich in einer Zeile zusammengefasst wurden, oder dass die Angaben zu den Stellplätzen nicht plausibel sind.

Beispiel: So erfassen Sie Ihre Objekte richtig
Die Förderung ist objektbezogen: Maßgeblich für die Abgrenzung ist der jeweilige Hauseingang bzw. die jeweilige Hausnummer. Jedes Objekt muss deshalb in einer eigenen Zeile mit eigenen Angaben (Wohneinheiten, vorhandene und zu elektrifizierende Stellplätze) erfasst werden.

Richtig (je Objekt eine Zeile):
– Musterstraße 1a
– Musterstraße 1b
– Musterstraße 1c
– Musterstraße 1d

Falsch (mehrere Objekte in einer Zeile)
– Musterstraße 1a-d
– Musterstraße 3-7

Beispiel: Plausible Angaben zu den Stellplätzen
Pro Objekt – bzw. für jeden Hauseingang/jede Hausnummer – müssen mindestens 20 % der vorhandenen Stellplätze, jedoch mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden. Die Anzahl der zu elektrifizierenden Stellplätze darf die Anzahl der vorhandenen Stellplätze nicht überschreiten.

Richtig (plausible Angaben):
– 30 vorhandene Stellplätze, davon 6 zu elektrifizieren (= 20 %, mindestens 6 erfüllt)
– 20 vorhandene Stellplätze, davon 6 zu elektrifizieren (20 % wären nur 4, daher greift die Mindestanzahl von 6)

Falsch (unplausible Angaben):
– 6 vorhandene Stellplätze, davon 8 zu elektrifizieren (mehr zu elektrifizieren als vorhanden)
– 20 vorhandene Stellplätze, davon 4 zu elektrifizieren (unter der Mindestanzahl von 6)
– 5 vorhandene Stellplätze, davon 5 zu elektrifizieren (unter der Mindestanzahl von 6)

  1. Lesen Sie Ihre Nachforderung sorgfältig. Prüfen Sie, welche Angaben in der Objektliste laut Nachforderung fehlerhaft oder unplausibel sind. 
  2. Prüfen Sie die Grundstruktur der Objektliste. 
    • Jedes Mehrparteienhaus muss grundsätzlich in einer eigenen Zeile erfasst werden. 
    • Mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Adressen oder Hausnummern müssen getrennt erfasst werden. 
    • Mehrere unmittelbar aneinandergrenzende und/oder baulich miteinander verbundene Gebäude mit unterschiedlichen Adressen beziehungsweise Hausnummern, wie beispielsweise innerhalb eines Gebäudekomplexes (z.B. Reihenhäuser), gelten als individuelle Objekte im Sinne der Förderrichtlinie
    • Garagen oder Tiefgaragen sind nicht die antragsgegenständlichen Objekte. In der Objektliste müssen die Mehrparteienhäuser erfasst werden, denen die Stellplätze zugeordnet sind. 
  3. Prüfen Sie die konkreten Angaben in der Objektliste. Je nach Nachforderung prüfen Sie insbesondere: 
    • ob Adressangaben vollständig und plausibel sind 
    • ob ein Objekt mehrfach oder bereits in einem anderen Antrag enthalten ist 
    • ob die Anzahl der vorhandenen Stellplätze plausibel ist 
    • ob die Anzahl der zu elektrifizierenden Stellplätze die vorhandenen Stellplätze nicht überschreitet 
    • ob Angaben zu bereits elektrifizierten Stellplätzen plausibel sind 
    • ob Angaben zu Stellplätzen mit Wohnberechtigungsschein plausibel sind 
    • ob die Anzahl der Wohneinheiten plausibel ist 
  4. Erstellen Sie einen korrigierten Änderungsantrag. Korrigieren Sie die Objektliste entsprechend der Nachforderung. Entfernen Sie Objekte, die nach der korrekten Erfassung die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen. 
  5. Beachten Sie die Grenzen der Korrektur.  Im Änderungsantrag dürfen keine zusätzlichen Stellplätze ergänzt und keine zusätzlichen Fördermittel beantragt werden. 
    Zulässig ist die Korrektur, Aufschlüsselung oder Reduzierung der bereits im Antrag enthaltenen Objekte und Stellplätze. 
  6. Falls nach der Korrektur keine förderfähigen Objekte verbleiben. Wenn nach der Korrektur kein Objekt die Fördervoraussetzungen erfüllt, ziehen Sie den Förderantrag bitte zurück.

Bei der Prüfung Ihres Förderantrags haben sich Hinweise darauf ergeben, dass die Angaben in Ihrer Objektliste möglicherweise nicht richtig oder nicht eindeutig sind. Die Objektliste ist wichtig, weil die Förderung objektbezogen geprüft wird. In der Objektliste müssen daher die Mehrparteienhäuser erfasst werden, denen die zu elektrifizierenden Stellplätze zugeordnet sind.

  1. Prüfen Sie Ihre Objektliste vollständig. 
    • Prüfen Sie alle in Ihrem Förderantrag enthaltenen Objekte. 
    • Achten Sie dabei insbesondere darauf, ob jedes Objekt in einer eigenen Zeile erfasst wurde und ob es sich bei den eingetragenen Objekten tatsächlich um die Mehrparteienhäuser handelt, denen die Stellplätze zugeordnet sind. 
  2. Prüfen Sie, ob mehrere Objekte zusammengefasst wurden. 
    • Mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Adressen oder Hausnummern müssen grundsätzlich getrennt in der Objektliste erfasst werden. 
    • Das gilt auch, wenn die Gebäude unmittelbar nebeneinanderstehen oder baulich miteinander verbunden sind. 
  3. Prüfen Sie, ob eine Garage oder Tiefgarage als eigenes Objekt eingetragen wurde. 
    • In der Objektliste müssen die Mehrparteienhäuser erfasst werden, denen die Stellplätze zugeordnet sind. 
    • Eine Garage oder Tiefgarage ist nicht das antragsgegenständliche Objekt. Entscheidend ist, welchem Mehrparteienhaus die Stellplätze zugeordnet sind. 
  4. Falls Sie keinen Fehler feststellen 
    • Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, warum die Angaben in der Objektliste aus Ihrer Sicht richtig sind. 
    • Gehen Sie dabei insbesondere darauf ein: welche Mehrparteienhäuser im Förderantrag enthalten sind, wie die Stellplätze diesen Mehrparteienhäusern zugeordnet sind, warum die gewählte Erfassung in der Objektliste aus Ihrer Sicht zutreffend ist 
  5. Falls Sie einen Fehler feststellen 
    • Beschreiben Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, welchen Fehler Sie in der Objektliste festgestellt haben. 
    • Teilen Sie uns außerdem mit, wie die Objektliste aus Ihrer Sicht korrekt aussehen müsste. 
    • Nennen Sie dabei insbesondere: welche Objekte betroffen sind, welche Angaben in der bisherigen Objektliste nicht korrekt sind, wie die betroffenen Objekte stattdessen erfasst werden sollten.
    • Prüfen Sie außerdem, ob alle betroffenen Objekte nach der Korrektur weiterhin die Fördervoraussetzungen erfüllen. 
    • Falls ein Objekt nach der Korrektur die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit. 

Prüfen Sie für jedes beantragte Objekt, ob es die Anforderungen eines förderfähigen Mehrparteienhauses erfüllt. Falls Sie bei Ihrer Prüfung keinen Fehler feststellen, reichen Sie bitte für alle beantragten Objekte geeignete Nachweise ein. Als Nachweis eignen sich beispielsweise eine Teilungserklärung, ein Grundriss, ein Bauplan oder andere Unterlagen, aus denen die Anzahl der Wohneinheiten eindeutig hervorgeht. Falls Sie feststellen, dass einzelne Objekte die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen, benennen Sie diese bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung. Bestätigen Sie außerdem, dass der Projektträger diese Objekte aus dem Förderantrag entfernen darf.

Unterlagen

Der Kostenvoranschlag ist eine wichtige Grundlage für die Prüfung Ihres Förderantrags und die Berechnung der möglichen Fördersumme. Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurde festgestellt, dass der eingereichte Kostenvoranschlag möglicherweise nicht den Anforderungen des Förderverfahrens entspricht oder nicht zu den Angaben in Ihrem Förderantrag passt.

Beispiele: Typische Auffälligkeiten beim Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag fehlt oder ist unvollständig:
– Es liegt kein Kostenvoranschlag bei, oder wesentliche Angaben (erstellende Firma, Datum, Leistungen, Preise) fehlen.

Kosten im Kostenvoranschlag geringer als beantragt:
– Beantragt: 20.000 €, im Kostenvoranschlag ausgewiesen: 15.000 €. Die Fördersumme kann nur auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Kosten berechnet werden.

Kostenvoranschlag passt nicht zur beantragten Ladeinfrastruktur:
– Beantragt: 10 Ladepunkte, im Kostenvoranschlag aufgeführt: 6 Ladepunkte. Art oder Anzahl der Vorverkabelungen, Wallboxen oder bidirektionalen Wallboxen stimmen nicht mit dem Antrag überein.

Kostenvoranschlag nicht von einem Elektrofachbetrieb:
– Der Kostenvoranschlag wurde z. B. durch die antragstellende Person selbst erstellt. Erforderlich ist ein Kostenvoranschlag eines Elektrofachbetriebs.

Hinweis: Die Angaben im Kostenvoranschlag (Art, Anzahl, Kosten) müssen mit den Angaben in Ihrem Förderantrag übereinstimmen und dürfen nur Kosten enthalten, die mit dem Fördervorhaben zusammenhängen.

  1. Prüfen Sie den eingereichten Kostenvoranschlag. Prüfen Sie zunächst, ob die von Ihnen eingereichten Unterlagen tatsächlich den Kostenvoranschlag für das beantragte Fördervorhaben enthalten.
  2. Prüfen Sie, ob der Kostenvoranschlag die formalen Anforderungen erfüllt.
    • Der Kostenvoranschlag muss eindeutig Ihrem Fördervorhaben zugeordnet werden können.
    • Es dürfen nur Kosten enthalten sein, die mit dem Fördervorhaben zusammenhängen.
  3. Vergleichen Sie den Kostenvoranschlag mit Ihrem Förderantrag.
    • Prüfen Sie, ob die Anzahl der beantragten Vorverkabelungen, Wallboxen und bidirektionalen Wallboxen mit den Angaben im Kostenvoranschlag übereinstimmt.
    • Prüfen Sie, ob die im Förderantrag angegebenen Kosten korrekt aus dem Kostenvoranschlag übernommen wurden.
  4. Falls Sie keinen Fehler feststellen: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, warum der eingereichte Kostenvoranschlag aus Ihrer Sicht den Anforderungen entspricht. Reichen Sie bei Bedarf ergänzende Unterlagen oder Erläuterungen ein.
  5. Falls Sie einen Fehler feststellen:
    • Falls der eingereichte Kostenvoranschlag fehlerhaft oder unvollständig ist, reichen Sie bitte einen neuen Kostenvoranschlag ein.
    • Falls die Kosten im Förderantrag nicht korrekt aus dem Kostenvoranschlag übernommen wurden, teilen Sie dies bitte mit und bestätigen Sie, dass der Projektträger die beantragte Fördersumme entsprechend anpassen darf.
    • Falls die Angaben zu Art oder Anzahl der geplanten Ladeinfrastruktur nicht korrekt sind, teilen Sie bitte die zutreffenden Angaben mit. Sofern erforderlich, reichen Sie einen Änderungsantrag ein.

Die Angabe zur Vorsteuerabzugsberechtigung hat Einfluss auf die Berechnung der förderfähigen Ausgaben.

Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurden Hinweise darauf festgestellt, dass die Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung möglicherweise nicht korrekt sind. Dies kann beispielsweise daran liegen, dass die angegebenen Kosten nicht zu den gemachten Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung passen oder dass die angegebene Vorsteuerabzugsberechtigung aufgrund der Rechtsform des Antragstellers überprüft werden muss.

  1. Prüfen Sie die Angaben in Ihrem Förderantrag.  Prüfen Sie zunächst, welche Angaben Sie im Förderantrag zur Vorsteuerabzugsberechtigung gemacht haben. 
  2. Falls Sie angegeben haben, vorsteuerabzugsberechtigt zu sein: Im Förderportal werden die beantragten Kosten in diesem Fall automatisch als Nettokosten behandelt. Prüfen Sie daher, ob Sie bei der Antragstellung die Nettokosten aus Ihrem Kostenvoranschlag angegeben haben. Falls Sie stattdessen die Bruttokosten angegeben haben, liegt möglicherweise ein Fehler vor. 
  3. Falls Sie angegeben haben, nicht vorsteuerabzugsberechtigt zu sein: Prüfen Sie, ob diese Angabe zutreffend ist. In manchen Fällen ergeben sich aus der Rechtsform des Antragstellers Hinweise darauf, dass eine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehen könnte. 
  4. Falls Sie keinen Fehler feststellen: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, weshalb die Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung aus Ihrer Sicht korrekt sind. Reichen Sie bei Bedarf ergänzende Erläuterungen oder Nachweise ein. 
  5. Falls Sie einen Fehler feststellen: Teilen Sie uns bitte die zutreffenden Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung mit. Bestätigen Sie außerdem, dass der Projektträger die erforderlichen Änderungen im Förderantrag vornehmen darf. 

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) benötigen wir Unterlagen, mit denen die Existenz der WEG nachvollzogen werden kann. Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurde festgestellt, dass die hierfür eingereichten Unterlagen möglicherweise nicht ausreichen oder nicht eindeutig zugeordnet werden können.

  1. Prüfen Sie, welche Unterlagen Sie bereits eingereicht haben. Prüfen Sie, ob Sie bereits eine Teilungserklärung oder andere geeignete Unterlagen eingereicht haben.
  2. Prüfen Sie, ob die Unterlagen dem Fördervorhaben eindeutig zugeordnet werden können. Stellen Sie sicher, dass aus den eingereichten Unterlagen eindeutig hervorgeht, dass sie sich auf die im Förderantrag enthaltenen Objekte beziehen.
  3. Falls Sie keinen Fehler feststellen: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, warum die bereits eingereichten Unterlagen aus Ihrer Sicht ausreichend sind. Reichen Sie bei Bedarf ergänzende Erläuterungen ein.
  4. Falls Unterlagen fehlen oder nicht ausreichen: Reichen Sie bitte geeignete Unterlagen nach. Hierfür können Sie beispielsweise eine Teilungserklärung oder einen aktuellen Grundbuchauszug einreichen.

Der Förderantrag muss durch die antragstellende Person selbst oder eine zu ihrer Vertretung berechtigte Person gestellt werden. Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurde festgestellt, dass die eingereichten Unterlagen die Vertretungsberechtigung möglicherweise nicht vollständig nachweisen.

Ein gültiger Nachweis muss die Vertretungsberechtigung vollständig und nachvollziehbar abbilden – insbesondere, dass die zu vertretende Stelle eindeutig benannt ist und die Bevollmächtigung die Antragstellung im Förderverfahren umfasst.

Beispiel: Welcher Nachweis wird erwartet?

Eine Einzelperson reicht für eine Eigentümergemeinschaft ein:
– Beschluss oder Vollmacht, der/die die Person zur Antragstellung berechtigt.

Mehrere Personen sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt:
– Nachweise bzw. Vollmachten aller erforderlichen Personen.

Antragstellung über eine Vertretungskette (z. B. ein Miteigentümer handelt im Auftrag der Hausverwaltung):
– Vollmacht der WEG an die Hausverwaltung und
– Vollmacht der Hausverwaltung an den Miteigentümer

Hinweis: Häufigster Fehler ist eine unvollständig nachgewiesene Vertretungskette – etwa wenn nur die Vollmacht der Hausverwaltung vorliegt, aber nicht die zugrunde liegende Vollmacht der WEG (oder umgekehrt). Es müssen alle Stufen nachgewiesen sein.

  1. Prüfen Sie, wer den Förderantrag gestellt hat.
  2. Falls Sie keinen Fehler feststellen: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, weshalb die bereits eingereichten Unterlagen die Vertretungsberechtigung aus Ihrer Sicht vollständig nachweisen. Reichen Sie bei Bedarf ergänzende Erläuterungen oder weitere Unterlagen ein.
  3. Falls die Vertretungsberechtigung nicht vollständig nachgewiesen wurde: Reichen Sie bitte geeignete Unterlagen nach, aus denen die Vertretungsberechtigung eindeutig hervorgeht.
  4. Prüfen Sie, ob für die Vertretung mehrere Personen gemeinsam erforderlich sind.
    • In manchen Fällen kann die antragstellende Person nur durch mehrere Personen gemeinsam vertreten werden.
    • Prüfen Sie daher, ob für die Antragstellung die Zustimmung weiterer vertretungsberechtigter Personen erforderlich ist.
    • Falls dies der Fall ist, reichen Sie bitte die erforderlichen Nachweise oder Vollmachten für alle beteiligten Personen ein.
  5. Prüfen Sie, ob eine Vertretungskette vollständig nachgewiesen wurde.
    • In manchen Fällen wird die antragstellende Person durch eine weitere Organisation vertreten. Die antragseinreichende Person handelt dann wiederum für diese Organisation.
    • Prüfen Sie in diesem Fall, ob alle Vertretungsverhältnisse durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wurden.
    • Falls Nachweise fehlen, reichen Sie bitte die fehlenden Unterlagen nach.

Da Sie Ihren Förderantrag als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gestellt haben, müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Bei der Prüfung Ihres Förderantrags wurde festgestellt, dass mindestens eine dieser Unterlagen fehlt, unvollständig ist oder nicht alle erforderlichen Angaben enthält.

  1. Prüfen Sie, welche Unterlage in der Nachforderung genannt wird. Die Nachforderung kann sich auf die KMU-Erklärung, die Liste der verbundenen Unternehmen oder einen Auszug aus dem einschlägigen Register beziehen. Prüfen Sie zunächst, welche dieser Unterlagen betroffen ist.
  2. Falls die Nachforderung die KMU-Erklärung betrifft: Prüfen Sie, ob die KMU-Erklärung vollständig ausgefüllt wurde. Welche Angaben erforderlich sind, hängt von der Art Ihres Unternehmens ab. Daher müssen nicht alle Felder von jedem Unternehmen ausgefüllt werden.

    Pflichtangaben für alle KMU: 
    • Name des Unternehmens bzw. Firmenbezeichnung 
    • Anschrift des Unternehmens 
    • E-Mail-Adresse des Unternehmens 
    • Telefonnummer 
    • Registernummer 
    • Registerart 
    • zuständiges Registergericht 
    • Angabe des Unternehmenstyps 
    • Angabe dazu, ob eine Beteiligung öffentlicher Stellen vorliegt 
    • Anzahl der Mitarbeitenden 
    • Versicherung zur Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben 

      Zusätzliche Pflichtangaben für eingetragene Vereine: 
    • Jahresarbeitseinheiten (JAE) 
    • Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme, sofern der Verein nach § 141 AO zur Buchführung verpflichtet ist 
    • Zusätzliche Pflichtangaben für GbR und eGbR: 
    • Jahresarbeitseinheiten (JAE) 
    • Jahresumsatz 
    • Jahresbilanzsumme 

      Zusätzliche Pflichtangaben für alle anderen KMU: 
    • Jahresarbeitseinheiten (JAE) 
    • Jahresumsatz 
    • Jahresbilanzsumme 
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 

      Freiwillige Angabe: 
    • Wirtschafts-Identifikationsnummer 
  3. Falls die Nachforderung die Liste der verbundenen Unternehmen betrifft: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen über verbundene Unternehmen verfügt. Falls dies der Fall ist, prüfen Sie, ob die Liste der verbundenen Unternehmen eingereicht wurde und alle verbundenen Unternehmen vollständig aufgeführt sind. 
  4. Falls die Nachforderung einen Registerauszug betrifft: Prüfen Sie, ob ein aktueller Auszug aus dem für Ihr Unternehmen einschlägigen Register eingereicht wurde. Prüfen Sie außerdem, ob aus dem Registerauszug die antragstellende Person eindeutig hervorgeht. 
  5. Falls Sie keinen Fehler feststellen: Erläutern Sie bitte in Ihrer Antwort auf die Nachforderung, weshalb die bereits eingereichten Unterlagen aus Ihrer Sicht vollständig und korrekt sind. Reichen Sie bei Bedarf ergänzende Erläuterungen oder weitere Nachweise ein. 
  6. Falls Unterlagen fehlen oder Angaben unvollständig sind: Ergänzen oder korrigieren Sie die betroffenen Unterlagen und reichen Sie diese erneut ein. 

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