Informationen für Systemanbieter und Dienstleister
Informationen für Systemanbieter und Dienstleister
Sie sind Schlüsselpartner für die erfolgreiche Umsetzung geförderter Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern.
Sie sind an der Realisierung von Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern beteiligt?
- Charge Point Operator (CPO) und Anbieter von Ladeinfrastruktur
- Hersteller und Technologieanbieter (Ladepunkte, Lademanagement, Energiemanagement)
- Stadtwerke und Energieversorger
- Elektro‑, Installations‑ und Bauunternehmen
- Energieberaterinnen und -berater und Planungsbüros
- Immobilienmaklerinnen und -markler, ‑beraterinnen und -berater und Projektsteuerer
Als Systemanbieter sind Sie häufig der erste Kontaktpunkt für Wohnungsunternehmen, WEGs oder Eigentümerinnen und -eigentümer, wenn es um Ladeinfrastruktur geht. Nutzen Sie diese Rolle aktiv, indem Sie frühzeitig über die Fördermöglichkeiten informieren und Antragsteller gezielt bei der Vorbereitung und Umsetzung unterstützen.
Konkret können Sie:
- Aktiv auf die Förderung hinweisen und potenzielle Antragsteller auf diese Website aufmerksam machen
- Förderfähige Systemlösungen vorschlagen, die den technischen Anforderungen entsprechen
- Angebote förderkonform strukturieren
- Technische Optionen mitdenken (z. B. Vorverkabelung, Lastmanagement)
- Technische Anforderungen verständlich erläutern und Entscheidungsprozesse erleichtern
- Umsetzung und Nachweisführung begleiten – von der Beauftragung bis zur Abrechnung

Als Systemanbieter übernehmen Sie im Förderprozess eine zentrale Rolle als fachlicher Zulieferer, Berater und Multiplikator. Ihre Informationen und Einschätzungen sind häufig Grundlage für die Antragstellung und maßgeblich für die Förderfähigkeit und den Projekterfolg.
Ihre Rolle umfasst insbesondere:
- Zulieferung relevanter technischer Informationen für den Förderantrag (z. B. Systemkonzepte, Leistungsdaten, Skalierungsoptionen)
- Technische Konzeption (z. B. Anzahl Ladepunkte vs. Vorverkabelung, Lastmanagement)
- Kostenschätzungen und belastbare Angebote als Grundlage für den Förderantrag
- Einordnung der Förderlogik (z. B. Mindestquoten, Förderhöchstbeträge, Wettbewerbskriterien)
- Umsetzung nach Bewilligung inkl. technischer Dokumentation
- Unterstützung beim Verwendungsnachweis (Rechnungen, technische Nachweise).
Damit fungieren Sie als Multiplikator der Förderung und als entscheidende Schnittstelle zwischen Antragstellern, Technik und Fördergeber.
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur – Stellplätze inklusive Ladepunkt. Über alle Förderaufrufe hinweg werden insbesondere folgende Leistungen unterstützt:
- Elektrifizierung von Stellplätzen
- Vorverkabelung von Stellplätzen als vorbereitende Maßnahme
- Aufbau skalierbarer Leitungs‑ und Kabelinfrastruktur
- Vorbereitung für zukünftige Ladepunkte (Lastmanagement, Zählerkonzepte)
Hier finden Sie die Herstellerliste mit der Übersicht geeigneter Ladepunkte.
Ladeinfrastruktur
- Nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte (AC Typ 2, ggf. DC/CCS je Aufruf)
- Ladeleistung in der Regel 11–22 kW pro Ladepunkt
- Unterstützung von intelligentem Lade‑ und Lastmanagement
Technische Ausrüstung
- Stromverteilanlagen, Zähler, Schutzeinrichtungen
- Energie‑ und Lademanagementsysteme
- Kommunikations‑ und Steuerungstechnik
Netzanschluss & Bau
- Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
- Erd‑ und Tiefbauarbeiten
- Bauliche Anpassungen in Tiefgaragen, Höfen oder Parkflächen
Damit eine Maßnahme förderfähig ist, müssen die eingesetzten Systeme bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:
- Intelligente Steuerbarkeit: Ladepunkte müssen in ein Lade‑ bzw. Lastmanagement eingebunden werden können.
- Netzdienlichkeit: Lastbegrenzung, Steuerbarkeit nach § 14a EnWG und perspektivisch bidirektionales Laden sind ausdrücklich erwünscht.
- Skalierbarkeit: Vorverkabelung und Infrastruktur sollen erweiterbar ausgelegt sein.
- Erneuerbare Energien: Der Ladebetrieb erfolgt grundsätzlich mit erneuerbarem Strom (lokale Erzeugung ist wünschenswert).
- Wohnnutzung: Gefördert werden ausschließlich Stellplätze, die im Zusammenhang mit der Wohnnutzung stehen.

Hinweis: Die technischen Anforderungen sind über alle Förderaufrufe hinweg weitgehend gleich, der Unterschied liegt vor allem in Projektgröße, Förderlogik und Bewertung.
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Beauftragungen dürfen erst nach Bewilligung erfolgen.
- Transparente Kostenstruktur: Angebote sollten klar zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Leistungen unterscheiden.
- Zweckbindung: Die Infrastruktur muss über mehrere Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
- Dokumentation: Rechnungen, Nachweise und technische Unterlagen sind Voraussetzung für die Auszahlung.